Mehr Wert.
Mehr Vertrauen.
Bei voller Haftung der Gegenseite in der Regel kostenlos.
Unabhängige Kfz-Gutachten aus Hoppegarten – für ganz Berlin und Brandenburg. Persönlich vor Ort, digital in Ihrer Schadenakte.
Ob Haftpflicht oder Kasko – wir kümmern uns.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung die erforderlichen Gutachterkosten, für Sie ist das Gutachten dann in der Regel kostenlos. Bei Kaskoschäden können Sie den Schaden bei uns melden, wir senden die Meldung an Ihre Versicherung, holen kostenfrei die Reparaturkosten-Übernahme ein und begleiten Sie bis zur Freigabe.
Der Unfallgegner zahlt.
- ✓Professionelles Gutachten inklusive
- ✓Auf Wunsch Abstimmung mit Ihrer Kanzlei
- ✓Reparaturdauer für den Nutzungsausfall dokumentiert
Wir kümmern uns um Ihre Versicherung.
- ✓Wir leiten Ihre Schadenmeldung an Ihre Versicherung weiter
- ✓Kostenfreie Anfrage der Reparaturkosten-Übernahme (RKÜ)
- ✓Direkte Kommunikation mit Sachbearbeiter und Werkstatt
- ✓Kostenvoranschlag nur auf Anforderung Ihrer Versicherung
*Die RKÜ-Anfrage ist kostenfrei. Verlangt Ihre Versicherung einen Kostenvoranschlag, gelten unsere Sätze gemäß Honorartabelle. Ob Ihre Versicherung diese Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Vertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?
| Kriterium | Haftpflichtschaden | Kaskoschaden |
|---|---|---|
| Wann liegt er vor | Ein anderer hat den Unfall verursacht | Schaden am eigenen Fahrzeug, versichert über Teil- oder Vollkasko (z. B. Wild, Hagel, Vandalismus, selbst verursachter Unfall) |
| Unsere Leistung | Schadengutachten, bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung die erforderlichen Kosten | Schadenmeldung auf Wunsch und kostenfreie Anfrage der Reparaturkosten-Übernahme, Kostenvoranschlag nur auf Anforderung der Versicherung |
| Kosten für Sie | In der Regel 0 Euro bei voller Haftung der Gegenseite | Kostenvoranschlag nur auf Anforderung, nach Honorartabelle |
| Freie Gutachterwahl | Ja, Sie wählen selbst | Abhängig von den Bedingungen Ihrer Versicherung |
| Rechtsgrundlage | § 249 BGB | Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung |
Hinweis zu Kaskoschäden – Bei Kaskoschäden gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Die Kostentragung unterscheidet sich vom Haftpflichtschaden. Wir kennen die typischen Stolperfallen und begleiten Sie, bis Ihre Versicherung die Reparatur freigibt. Fordert sie einen Kostenvoranschlag an, erstellen wir ihn nach unserer Honorartabelle.
Werkstatt vorhanden? Auf Wunsch übermitteln wir alle Unterlagen direkt an Ihre Werkstatt – Sie warten nur noch auf den Anruf vom Servicemitarbeiter.
In drei Schritten zum Gutachten.
Sie fragen per Website, WhatsApp oder Telefon an, wir kommen flexibel zu Ihnen vor Ort, und Sie erhalten Ihr Gutachten digital wenige Werktage später. Bei Kaskoschäden reichen oft Fotos, damit holen wir die Reparaturkosten-Übernahme bei Ihrer Versicherung ein. An 7 Tagen die Woche erreichbar, in ganz Berlin und Brandenburg.
Anfragen
Per Website, WhatsApp oder Telefon – 7 Tage die Woche.
Termin vor Ort
Wir kommen zu Ihnen – flexibel und unkompliziert.
Gutachten erhalten
Digital, wenige Werktage später – nachvollziehbar und vollständig.
Bereit? Starten Sie jetzt.
Alle Beteiligten.
Eine Plattform – ClaimWerk.
Versicherung, Werkstatt, Kanzlei und Gutachter arbeiten an einem Ort am selben Schadenfall, statt Unterlagen per E-Mail hin und her zu schicken. Neue Einträge erscheinen ohne Neuladen. Sie selbst verfolgen den Stand über Ihren persönlichen Link – ganz ohne Konto und Passwort.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt bei voller Haftung der Gegenseite deren Versicherung die erforderlichen Gutachterkosten, für Sie ist das Gutachten dann in der Regel kostenlos. Bei Bagatellschäden (Grenze meist zwischen 750 und 1.000 €) erstellen wir statt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag, dessen Kosten in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt. Bei Kaskoschäden holen wir zunächst kostenfrei die Reparaturkosten-Übernahme bei Ihrer Versicherung ein. Ein Kostenvoranschlag wird nur auf deren Anforderung erstellt und richtet sich nach unserer Honorartabelle.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel bieten wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen Termin an, in dringenden Fällen nach Möglichkeit auch am selben Tag. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.
Sind Kostenvoranschläge per Foto möglich?
Ja. Für Kostenvoranschläge und erste Einschätzungen bieten wir bundesweit einen Foto-Service an – senden Sie uns einfach Ihre Bilder, wenn Sie Ihren Schaden melden. Ein vollständiges Gutachten erstellen wir nicht nach Fotos, dafür sehen wir uns Ihr Fahrzeug persönlich an.
Kann ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Bei Haftpflichtschäden haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen keinen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren.
Muss ich meinen Kaskoschaden selbst der Versicherung melden?
Nein, das übernehmen wir für Sie. Sobald Sie den Schaden bei uns melden, leiten wir ihn an Ihre Versicherung weiter und holen anschließend die Reparaturkosten-Übernahme ein.