Sie reparieren. Wir begründen.
Wir übernehmen die technische Schadenkommunikation – sachlich, fundiert, in klaren Stufen. Die Anfrage zur Reparaturkostenübernahme übermitteln wir für Sie. Rechtliche Streitfragen klärt ein beauftragter Rechtsanwalt.
Faxe, Telefonschleifen, Kürzungsschreiben.
Schadens-Kommunikation ist komplex – viele Werkstätten verlieren Tage, weil ihnen die fachliche Audatex-Argumentation fehlt. Das ändert sich jetzt.
Telefon-Marathon
Sachbearbeiter A ist im Urlaub, Sachbearbeiter B nicht zuständig, Sachbearbeiter C bearbeitet nur 10-12 Uhr. Sie wissen, wie das läuft.
Kürzungen ohne Begründung
"UPE-Aufschlag nicht erstattungsfähig". "Verbringungskosten gekürzt". "Beilackierung nicht anerkannt". Wer hat Zeit, das zu widerlegen?
Hebebühne wartet
Das Auto steht. Der Kunde fragt. Die Versicherung schweigt. Sie verlieren Tage zwischen Kalkulation und Freigabe.
Wir vermeiden Eskalation – in fünf Stufen.
Die meisten Schäden gehen sauber durch Stufe 1. Erst wenn die Versicherung Rückfragen hat, klären wir sie Schritt für Schritt gemeinsam mit ihr – mit klaren Zwischenstufen, bevor ein Anwalt überhaupt eine Rolle spielt. Sie müssen in keiner Stufe selbst mit der Versicherung sprechen.
Saubere Akte – Prävention
Wir liefern Audatex/DAT-konforme KVAs, fachlich begründete Lacksatz-Logik, regional belegte Verbringungskosten, methodisch saubere Wertminderung. Die Akte ist von Anfang an widerspruchssicher – die meisten Schäden gehen ohne Rückfragen durch.
Klärung im Portal – Inline-Notiz
Hat die Versicherung Rückfragen, kommt eine Inline-Notiz ins Portal. Brunsch reagiert in der Regel innerhalb von 48 Stunden mit fachlicher Klarstellung. Sie müssen nichts tun – kein Telefon, kein E-Mail-Pingpong.
Technische Stellungnahme
Ist ein Einwand gegen das Gutachten berechtigt, korrigieren wir es kostenfrei. Bei einer unberechtigten Kürzung erstellen wir eine methodisch begründete Stellungnahme mit Audatex-Vergleichstabellen und regionalen Belegen. 120 € netto laut Honorartabelle – kein Aufwand für Sie.
Technische Klärung am Telefon
Reicht die Stellungnahme nicht, klärt der Gutachter die technischen Rückfragen direkt mit dem Sachbearbeiter der Versicherung, nachvollziehbar dokumentiert im Portal – bevor ein Anwalt überhaupt eingeschaltet wird.
Anwaltliche Klärung
Bleibt eine Position strittig – Empfehlung eines Verkehrsrechts-Anwalts Ihrer Wahl. Brunsch stellt die technische Stellungnahme als Grundlage. Auf Wunsch nennen wir Kanzleien aus unserem Erfahrungsumfeld – Auswahl und Beauftragung liegen beim jeweiligen Anspruchsinhaber.
Haftpflicht (Stufe 5)
Bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung in der Regel die Anwaltskosten (§ 249 BGB).
Kasko (Stufe 5)
Anwaltskosten trägt die Rechtsschutzversicherung des Kunden im vereinbarten Umfang, sofern er eine hat. Eine Selbstbeteiligung kann verbleiben.
Klar. Konkret. Ohne Kleingedrucktes.
Acht Sätze, die für jede Zusammenarbeit gelten. Daran halten wir uns – und daran dürfen Sie uns messen.
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01
Sie reparieren. Wir begründen.
Technische Schadenkommunikation, Klärung von Kürzungen, Anwalts-Empfehlung – alles über Brunsch. Die Anfrage zur Reparaturkostenübernahme übermitteln wir für Sie – reparieren und abrechnen bleibt bei Ihnen.
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02
Für 1 bis 30 Mitarbeiter.
Vom Solo-Schrauber bis zur mittelständischen freien Werkstatt. Karosserie- und Lack-Spezialisten ebenso wie E-Mobilitäts-Werkstätten.
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03
Bei Haftpflicht in der Regel ohne Kosten.
Bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung die erforderlichen Gutachterkosten nach § 249 BGB. Für Sie und Ihren Kunden entstehen dann in der Regel keine Kosten.
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04
Bei Kasko – RKÜ-Anfrage kostenfrei.
Wir fragen die Reparaturkosten-Übernahme (RKÜ) kostenfrei bei der Kasko-Versicherung des Kunden an. Verlangt sie einen Kostenvoranschlag, fällt ein Sachverständigen-Honorar ab 150 € netto an – gestaffelt nach Schadenshöhe – das bei Anforderung durch die Versicherung in der Regel von dieser erstattet wird.
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05
Alle Fahrzeugklassen. Ein Ansprechpartner.
Vom Kleinwagen bis zum Transporter – alle gängigen Fahrzeugtypen aus einer Hand.
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06
Kein Vertrag. Keine Verpflichtung.
Keine Mengen-Quote, keine Exklusivität. Sie entscheiden fallweise – jedes Mal neu. Bindung entsteht durch Aufträge, nicht durch Unterschriften.
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07
Freie Termine sichtbar – fair verteilt.
Versicherer wissen oft nicht, welche Werkstatt gerade freie Termine hat. Teilnehmende Werkstätten zeigen ihre freien Kapazitäten anonymisiert im Portal, Anfragen gehen nach objektiven Kriterien (Entfernung, Kapazität, Spezialisierung) an sie, ohne Bevorzugung einzelner Betriebe. Nur für Werkstätten, die teilnehmen. Die Entscheidung trifft der Kunde im Rahmen seines Versicherungsvertrags.
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08
In 30 Minuten startklar.
Stammdaten anlegen, Anleitung im Portal, keine Schulung nötig. Wenn Sie länger brauchen, sagen Sie es uns – im Feedback-Modul, das in Ihrem Workspace eingebaut ist.
Für Werkstätten in Berlin und Brandenburg.
Sie melden sich, wir richten Ihren Zugang ein. Über das Feedback-Modul gestalten Sie die Abläufe aktiv mit.
Pkw bis Transporter
Kanzlei Ihrer Wahl
Alle Vorgänge online
Werkstatt anmelden – in 30 Minuten startklar.
Schicken Sie uns kurz Ihre Daten – wir richten Ihren Workspace ein und melden uns persönlich.
Lieber direkt sprechen?
20 Minuten Telefon – danach wissen wir beide, ob es passt.
Marcus Brunsch
Inhaber · Kfz-Sachverständiger · personenzertifiziert (PersCert TÜV)