Kostenlos für Unfallopfer

Haftpflichtschaden Gutachten.

Unverschuldeter Unfall? Wir erstellen Ihr Gutachten – schnell, professionell und bei voller Haftung der Gegenseite für Sie in der Regel kostenlos.

So läuft Ihre Schadenregulierung ab

Drei einfache Schritte vom Anruf bis zur Auszahlung.

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Sie kontaktieren uns

Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie da – auch abends und am Wochenende.

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Termin meist in 24 Stunden

Einen Besichtigungstermin erhalten Sie meist innerhalb von 24 Stunden, Ihr fundiertes Gutachten wenige Werktage nach der Besichtigung.

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Geld erhalten

Die gegnerische Versicherung reguliert den Schaden. Sie zahlen nichts im Voraus – wir rechnen die Gutachterkosten direkt mit der Versicherung ab.

Unfall – was tun als Geschädigter?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall liegen oft die Nerven blank.

Zunächst einmal – Ruhe bewahren! Denn wer sich voreilig auf Angebote der gegnerischen Versicherung einlässt, verliert schnell bares Geld.

2,5
Millionen
Unfälle pro Jahr
polizeilich erfasst, Statistisches Bundesamt 2024
Millionen Menschen fragen sich nach dem Knall – Wie geht es jetzt weiter? Polizei rufen? Wer trägt die Schuld? Welche Versicherung springt ein?
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Am Unfallort

  • Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnblinker)
  • Bei Verletzungen sofort Notruf 112
  • Polizei rufen bei Personenschaden oder höherem Sachschaden
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Dokumentation

  • Fotos machen (Schäden, Unfallstelle, Kennzeichen)
  • Daten austauschen (Name, Versicherung, Kennzeichen)
  • Zeugen und deren Kontaktdaten notieren
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Nach dem Unfall

  • NICHT sofort Angebote der gegnerischen Versicherung annehmen
  • NICHT vorschnell Abfindungen oder Vergleiche akzeptieren
  • In Ruhe alle Optionen prüfen
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Ihre Ansprüche

  • Mietwagen für die Reparaturdauer
  • Nutzungsausfall bei Verzicht auf Mietwagen
  • Wertminderung bei neueren Fahrzeugen
  • Erforderliche Kosten eines Anwalts Ihrer Wahl
  • Kostenpauschale für Telefon und Porto (meist etwa 25 €)

Bei voller Haftung zahlt die Gegenseite

Trifft den Unfallverursacher die volle Haftung, übernimmt seine Haftpflichtversicherung die erforderlichen Kosten für Gutachten, Reparatur und weitere unfallbedingte Auslagen.

Freie Gutachterwahl

Sie dürfen einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen. Die Versicherung des Unfallverursachers kann einen Gutachter vorschlagen, Sie müssen diesen jedoch nicht akzeptieren.

Anspruch auf Gutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie oberhalb der Bagatellgrenze (meist zwischen 750 und 1.000 €) Anspruch auf ein Schadengutachten. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag.

Anwalt Ihrer Wahl

Bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Anwalts. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Kanzlei ab.

Beweissicherung

Ein professionelles Gutachten dokumentiert den Schaden nachvollziehbar und dient als Beweismittel.

Schnelle Hilfe nach dem Unfall

Wir sind 7 Tage die Woche für Sie erreichbar und erstellen Ihr Gutachten wenige Werktage nach der Besichtigung.

Digital & Persönlich

Digitale Aktenführung, schnelle Bearbeitung und trotzdem persönliche Betreuung vor Ort.

Keine Vorleistung – bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung die erforderlichen Gutachterkosten (§ 249 BGB). Sie zahlen nichts im Voraus. Bei Bagatellschäden (Grenze meist zwischen 750 und 1.000 €) erstellen wir statt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag, dessen Kosten in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.

Haben Sie Fragen zu Haftpflichtschäden?

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche und unverbindliche Beratung. Wir helfen Ihnen gerne weiter – 7 Tage die Woche.

Schaden melden 0151 23 25 18 38 WhatsApp-Chat

Hinweis

Die hier genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

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